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ArbG Nürnberg, 16.12.2014 - 13 BV 113/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 7 Satz 1, 8 Abs. 1 Satz 1, 19 BetrVG
Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlrecht für gekündigte, freigestellte Arbeitnehmer
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- BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03
Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils
Auszug aus ArbG Nürnberg, 16.12.2014 - 13 BV 113/14
Die vorliegende Verkennung des Betriebsbegriffs rechtfertigt deren Anfechtung (BAG 21.07.2004 - 7 ABR 57/03).Es muss sowohl ein offensichtlicher als auch ein besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. zum Beispiel BAG 21.07.2004 7 ABR 57/03).
- BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12
Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug
Auszug aus ArbG Nürnberg, 16.12.2014 - 13 BV 113/14
Zum Teil wird in der Freistellungsvereinbarung lediglich der Verzicht auf das Angebot der Arbeitsleistung im Rahmen des Annahmeverzugs des Arbeitgebers gesehen (BAG 15.05.2013 - 5 AZR 130/12). - BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11
Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung
Auszug aus ArbG Nürnberg, 16.12.2014 - 13 BV 113/14
Regelmäßig ist der Inhalt einer Freistellungsvereinbarung erst durch Auslegung zu ermitteln (vgl. zum Beispiel BAG 17.10.2012 - 10 AZR 809/11). - BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02
Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer
Auszug aus ArbG Nürnberg, 16.12.2014 - 13 BV 113/14
Folglich sei er dann auch nicht wählbar (BAG 16.04.2003 - 7 ABR 53/02). - BAG, 14.01.1969 - 1 ABR 14/68
Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Verstoß gegen wesentliche Vorschriften …
Auszug aus ArbG Nürnberg, 16.12.2014 - 13 BV 113/14
Dieser Mangel der Wahlberechtigung hat im vorliegenden Fall aber auch einen Mangel des Wahlverfahrens verursacht, da die Streichung von Frau K... und Herrn V... nach Versendung der Briefwahlunterlagen dazu führte, dass die Wähler unterschiedliche Stimmzettel erhielten (vgl. BAG 14.01.1969 - 1 ABR 14/68).